Aktuelle Mitteilungen zum Stand in der Corona-Pandemie
Aufgrund des anhaltenden Teil-Lockdowns gilt für unsere EUTB im Dezember 2020 das Folgende:
Nordheidekreis:
Die offenen Sprechstunden an allen drei Standorten: Munster, Bürgerhaus - Soltau, altes Rathaus - Schneverdingen, Freiraum - können derzeit nicht angeboten werden.
Aus organisatorischen Gründen ist das Büro in Soltau ab dem 10. Dezember bis zum Jahresende nicht besetzt. Bitte nutzen Sie die telefonische und Online-Beratung durch die Kolleg*innen im Landkreis Rotenburg/Wümme ⇒ Telefon 04281 717 3230. | ||
Landkreis Rotenburg/Wümme:
Aktuell sind wir auch in Zeven nur online oder telefonisch erreichbar.
Außerdem ist die BOUTEAK im Rahmen der allgemeinen Lockdown-Maßnahmen geschlossen.
Kontaktdaten:
Landkreis ROW / Zeven:
Kai Bammann (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) → 0151 654 98591
Heidi van Calker (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) → 0162 98 16 722
Beate Stahmer (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) → 04281 717 3230
Fax: 04281 717 3229
Oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Und zusätzlich auch in unserer Verwaltungszentrale 04281 717 3230
Nordheidekreis, gesamt:
Johannes Borbe (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Karin Ruland (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Die E-Mails der Kolleg*innen werden ab dem 10.12.2020 vorübergehend an eine Vertretung in Zeven weitergeleitet.
Bitte schauen Sie für aktuelle Informationen wieder auf dieser Website vorbei. | ||
Willkommen zum neuen Teilhaberecht
Das Teilhaberecht – also das Recht speziell für Menschen mit Einschränkungen/ Behinderungen – steht vor einer Vielzahl von Umbrüchen: neuen Chancen, neuen Herausforderungen…. aber auch neuen Fragen.
Nun will es der Gesetzgeber so, dass es für neue Fragen auch neue Antworten gibt.
Eine der neuen Antworten, die Antworten gibt, ist die Ergänzende Unabhängige Teilhabberatung EUTB®. Sie befinden sich hier auf den ersten Seiten der Website unserer EUTB®.
Dies ist nur ein Angebot, es ist ein Ausschnitt aus der Vielfalt.
Klienten, Behinderte… nein, alle. Und alle anderen.
Die EUTB® handelt unter dem Motto „Eine für alle”. Das bedeutet weitergedacht, dass jede/r mit Fragen zum Thema Gesundheit, Krankheit, Behinderung zur EUTB® kommen kann.
Zunächst einmal ist schon der Begriff der Behinderung einer, der sich allgemeingültigen Definitionen entzieht.
Es gibt einen gesellschaftlichen Kontext. Es gibt den medizinischen Kontext. Und den rechtlichen Kontext.
„Eine für alle” heißt daher: Jeder ist erst einmal angesprochen.
- Menschen mit vorhandenen dauerhaften körperlichen Einschränkungen.
- Menschen mit geistigen Behinderungen
- Menschen mit seelischen Behinderungen / psychischen Erkrankungen.
- Menschen, die aktuell vor einer Diagnose stehen,
nach einer Krankheit oder einem Unfall - Menschen mit sogenannten „unsichtbaren Behinderungen”, d.h. chronisch Kranke.
…und zu all dem kommen noch einmal: die Angehörigen der Betroffenen, Freunde, Verwandte, Familie, andere Interessierte, die entweder helfen, oder sich einfach nur informieren wollen.
Das peer-Konzept
Zusätzlich ist die EUTB® als peer-Beratung konzipiert. Die BeraterInnen sind daher entweder selbst Betroffene, Angehörige von Betroffenen – oder es sind Menschen mit langjähriger beruflicher Erfahrung in der Arbeit mit Behinderten.
Der Unterschied zu Selbsthilfegruppen?
In der EUTB® geht es um Möglichkeiten der Teilhabe. Es geht auch darum, Kontakt zu Selbsthilfegruppen zu vermitteln. Es kann auch um das Leben, den Alltag mit einer Einschränkung gehen. Die EUTB® richtet sich daher an alle – und bleibt dabei auch allgemeiner. Es sei denn, siehe oben: BeraterInnen können auch aus eigener Erfahrung berichten.